RS OLG Wien 1996/03/11 8Ra112/95

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Veröffentlicht am 11.03.1996
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Rechtssatz

Im Falle einer Klageeinbringung nach Konkurseröffnung ist der gegen den Zahlungsbefehl erhobene Einspruch des Masseverwalters, der eine Mitteilung von der erfolgten Konkurseröffnung enthält, nur nach TP 1 zu honorieren (hg 32 Ra 168/94; EvBl 1992/94).

Entscheidungstexte
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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