RS OGH 1996/3/11 1Ob638/95, 1Ob2021/96d, 3Ob229/99v, 7Ob137/02a

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Veröffentlicht am 11.03.1996
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Norm

ABGB §1392 E

Rechtssatz

Der Inkassozessionar kann auf Grund seiner Verfügungsgewalt über den abgetretenen Anspruch etwa mit Wirkung für den Zedenten auf den Anspruch verzichten, diesen an einen gutgläubigen Dritten weiterveräußern oder ihn zur Aufrechnung verwenden.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1996:RS0102347

Dokumentnummer

JJR_19960311_OGH0002_0010OB00638_9500000_006
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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