RS OGH 1996/3/11 1Ob510/96

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Veröffentlicht am 11.03.1996
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Norm

ABGB §785 Abs2

Rechtssatz

Voraussetzung des Anrechnungsrechtes eines Kindes, daß bei der Schenkung irgendein pflichtteilsberechtigtes Kind vorhanden war. Daher können auch Kinder des Erblassers die Anrechnung verlangen, die bei der Schenkung noch gar nicht gelebt haben.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1996:RS0102254

Dokumentnummer

JJR_19960311_OGH0002_0010OB00510_9600000_002
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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