Norm
ABGB §785 Abs2Rechtssatz
Voraussetzung des Anrechnungsrechtes eines Kindes, daß bei der Schenkung irgendein pflichtteilsberechtigtes Kind vorhanden war. Daher können auch Kinder des Erblassers die Anrechnung verlangen, die bei der Schenkung noch gar nicht gelebt haben.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1996:RS0102254Dokumentnummer
JJR_19960311_OGH0002_0010OB00510_9600000_002