RS OGH 1996/3/12 10ObS27/96

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 12.03.1996
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Norm

BPGG §4
BPGG §9

Rechtssatz

Ein Pflegebedarf besteht nur vorübergehend, wenn die ihn begründende körperliche Behinderung durch eine zumutbare Operation beendet werden kann.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1996:RS0102024

Dokumentnummer

JJR_19960312_OGH0002_010OBS00027_9600000_002
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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