RS OGH 2014/11/25 10ObS27/96, 10ObS96/14m

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Veröffentlicht am 12.03.1996
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Norm

BPGG allg

Rechtssatz

Beim Pflegegeld handelt es sich um eine Leistung des Bundes, die nicht durch Beiträge, sondern ausschließlich aus Budgetmitteln bedeckt wird. Auch wenn also der Anspruch auf Pflegegeld nicht unmittelbar von Beitragszahlungen abhängt, so werden die Kosten des Pflegegeldes auch von der Allgemeinheit der Steuerzahler und die dadurch begründete Risikogemeinschaft getragen. Es sind daher die zur Befristung der Invaliditätspension und Berufsunfähigkeitspension entwickelten Grundsätze auch für den Anspruch auf Zuerkennung eines Pflegegeldes nach dem BPGG nutzbar zu machen.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1996:RS0102023

Im RIS seit

15.06.1997

Zuletzt aktualisiert am

28.01.2015
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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