Norm
BPGG allgRechtssatz
Beim Pflegegeld handelt es sich um eine Leistung des Bundes, die nicht durch Beiträge, sondern ausschließlich aus Budgetmitteln bedeckt wird. Auch wenn also der Anspruch auf Pflegegeld nicht unmittelbar von Beitragszahlungen abhängt, so werden die Kosten des Pflegegeldes auch von der Allgemeinheit der Steuerzahler und die dadurch begründete Risikogemeinschaft getragen. Es sind daher die zur Befristung der Invaliditätspension und Berufsunfähigkeitspension entwickelten Grundsätze auch für den Anspruch auf Zuerkennung eines Pflegegeldes nach dem BPGG nutzbar zu machen.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1996:RS0102023Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
28.01.2015