Norm
BWG §31Rechtssatz
Aus dem Charakter des Spareinlagevertrages ergibt sich, daß der Einleger eines Sparbuches gegen das Bankinstitut einen obligatorischen Rückforderungsanspruch hat.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1996:RS0103502Im RIS seit
12.03.1996Zuletzt aktualisiert am
13.06.2024