Norm
ABGB §156aRechtssatz
Nur bei Einhaltung der Formerfordernisse des § 156a ABGB ist die Bestreitung der ehelichen Abstammung durch den Ehemann der Mutter des Kindes ausgeschlossen.Nur bei Einhaltung der Formerfordernisse des Paragraph 156 a, ABGB ist die Bestreitung der ehelichen Abstammung durch den Ehemann der Mutter des Kindes ausgeschlossen.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1996:RS0097437Dokumentnummer
JJR_19960313_OGH0002_0070OB00527_9600000_001