Rechtssatz
Bei der Fortlaufshemmung nach § 27 Abs 2 KHVG und der Ablaufshemmung durch Vergleichgespräche handelt es sich um zwei verschiedene Hemmungsgründe die nebeneinander auftreten können.Bei der Fortlaufshemmung nach Paragraph 27, Absatz 2, KHVG und der Ablaufshemmung durch Vergleichgespräche handelt es sich um zwei verschiedene Hemmungsgründe die nebeneinander auftreten können.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1996:RS0102109Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
01.02.2019