RS OGH 2018/12/17 2Ob13/96, 2Ob259/01d, 2Ob306/02t, 2Ob113/18h

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Veröffentlicht am 14.03.1996
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Rechtssatz

Bei der Fortlaufshemmung nach § 27 Abs 2 KHVG und der Ablaufshemmung durch Vergleichgespräche handelt es sich um zwei verschiedene Hemmungsgründe die nebeneinander auftreten können.Bei der Fortlaufshemmung nach Paragraph 27, Absatz 2, KHVG und der Ablaufshemmung durch Vergleichgespräche handelt es sich um zwei verschiedene Hemmungsgründe die nebeneinander auftreten können.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1996:RS0102109

Im RIS seit

15.06.1997

Zuletzt aktualisiert am

01.02.2019
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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