RS OGH 1996/3/21 12Os3/96

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Veröffentlicht am 21.03.1996
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Norm

MedienG §24

Rechtssatz

Die Publizitätswirkung des Impressums gewährleistet den Schutz des auf die Richtigkeit des Impressums gestützten Vertrauens einer von einer Berichterstattung betroffenen Person nur so lange, als diese mit Grund auf dessen Richtigkeit vertrauen kann. Stellt sich aber die Unrichtigkeit des Impressums heraus oder wird der durch Impressumsunklarheit eröffnete Interpretationsfreiraum beseitigt, muß der Antragsteller - will er den Vertrauensschutz in die Richtigkeit des Impressums nicht verlieren - dieser geänderten Sachlage Rechnung tragen und seine Anträge (zumindest auch) gegen jene Person richten, die sich nunmehr als Medieninhaber (oder Verleger) darstellt.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1996:RS0096018

Im RIS seit

15.06.1997

Zuletzt aktualisiert am

02.02.2016
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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