RS OGH 1996/3/26 10ObS47/96, 10ObS223/99p

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 26.03.1996
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Norm

ASVG §120 Abs1 Z2
BSVG §124 Abs1
GSVG §133 Abs1

Rechtssatz

Ob ein bestehender oder zu erwartender Leidenszustand die Inanspruchnahme eines Krankenstandes erforderlich macht, kann nur aufgrund der Anforderungen im konkreten (Verweisungs)Beruf entschieden werden; in gleicher Weise kann auch die Frage, ob und für welche Zeit gesundheitliche Gründe die Verrichtung einer selbständigen Tätigkeit ausschließen, nur aufgrund der Anforderungen der konkreten Tätigkeit beurteilt werden.

Entscheidungstexte

  • 10 ObS 47/96
    Entscheidungstext OGH 26.03.1996 10 ObS 47/96
  • 10 ObS 223/99p
    Entscheidungstext OGH 22.02.2000 10 ObS 223/99p
    nur: Ob ein bestehender oder zu erwartender Leidenszustand die Inanspruchnahme eines Krankenstandes erforderlich macht, kann nur aufgrund der Anforderungen im konkreten (Verweisungs)Beruf entschieden werden. (T1)

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1996:RS0103523

Dokumentnummer

JJR_19960326_OGH0002_010OBS00047_9600000_006
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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