RS OGH 1996/3/26 4Ob2017/96p

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 26.03.1996
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Norm

ABGB §1336 E
ZPO §393 Abs1

Rechtssatz

Im Verfahren über die Höhe einer dem Grunde nach bejahten Pönaleforderung wegen Verspätung könnte die Zahl der Tage, um die der bedungene Fertigstellungstermin überschritten wurde, oder auch der auf einen Tag entfallende Pönalebetrag zu prüfen sein, nicht mehr aber die Frage, ob die Verzögerung vom Beklagten verschuldet wurde.

Entscheidungstexte

  • 4 Ob 2017/96p
    Entscheidungstext OGH 26.03.1996 4 Ob 2017/96p
    Veröff: SZ 69/78

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1996:RS0104511

Dokumentnummer

JJR_19960326_OGH0002_0040OB02017_96P0000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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