Norm
ABGB §140 BaRechtssatz
Den Nachkommen steht gegenüber dem Unterhaltsanspruch eines Elternteils oder Großelternteils ein beneficium competentiae zu. Nicht nur der eigene angemessene Unterhalt des Unterhaltspflichtigen darf durch den Unterhaltsanspruch der Eltern und Großeltern nicht gefährdet sein, es sind dabei auch die übrigen Sorgepflichten zu berücksichtigen.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1996:RS0103493Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
23.07.2020