RS OGH 1996/3/26 10ObS47/96, 10ObS223/99p, 9ObA84/05a

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Veröffentlicht am 26.03.1996
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Norm

ASVG §120 Abs1 Z2

Rechtssatz

Die Inanspruchnahme eines Krankenstandes hat das Vorliegen von Arbeitsunfähigkeit wegen Krankheit zur Voraussetzung. Diese besteht dann, wenn der unselbständig beschäftigte Versicherte nicht in der Lage ist, seine arbeitsvertraglich vereinbarte Tätigkeit wieder aufzunehmen.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1996:RS0103522

Dokumentnummer

JJR_19960326_OGH0002_010OBS00047_9600000_005
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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