Norm
ZPO §26ffRechtssatz
Bestellt eine Verfahrenspartei mehrere Bevollmächtigte, sind gerichtliche Zustellungen nur an einen von ihnen zu bewirken.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1996:RS0102242Im RIS seit
26.03.1996Zuletzt aktualisiert am
16.04.2025