Norm
ABGB §863 ARechtssatz
Die AÖSp können auch im Rahmen eines Vertragsverhältnisses zwischen beauftragtem Frachtführer und auftraggebenden Spediteur schlüssig vereinbart werden. Dann ist auch die Aufrechnungsbestimmung in § 32 AÖSp zugunsten des Frachtführers anzuwenden.Die AÖSp können auch im Rahmen eines Vertragsverhältnisses zwischen beauftragtem Frachtführer und auftraggebenden Spediteur schlüssig vereinbart werden. Dann ist auch die Aufrechnungsbestimmung in Paragraph 32, AÖSp zugunsten des Frachtführers anzuwenden.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1996:RS0102506Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
23.10.2013