RS OGH 2013/9/4 7Ob501/96, 5Ob46/07m, 7Ob128/13v

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Veröffentlicht am 27.03.1996
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Norm

ABGB §863 A
AÖSp §2
AÖSp §32
  1. ABGB § 863 heute
  2. ABGB § 863 gültig ab 01.01.1917 zuletzt geändert durch RGBl. Nr. 69/1916

Rechtssatz

Die AÖSp können auch im Rahmen eines Vertragsverhältnisses zwischen beauftragtem Frachtführer und auftraggebenden Spediteur schlüssig vereinbart werden. Dann ist auch die Aufrechnungsbestimmung in § 32 AÖSp zugunsten des Frachtführers anzuwenden.Die AÖSp können auch im Rahmen eines Vertragsverhältnisses zwischen beauftragtem Frachtführer und auftraggebenden Spediteur schlüssig vereinbart werden. Dann ist auch die Aufrechnungsbestimmung in Paragraph 32, AÖSp zugunsten des Frachtführers anzuwenden.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1996:RS0102506

Im RIS seit

15.06.1997

Zuletzt aktualisiert am

23.10.2013
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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