RS OGH 1996/3/28 15Os1/96

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 28.03.1996
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Norm

StPO §252
StPO §281 Abs1 Z3

Rechtssatz

Nur ein Verstoß gegen die Verlesungsbeschränkungen und gegen das Umgehungsverbot ist mit Nichtigkeit bedroht, nicht aber im Verstoß gegen § 252 Abs 3 StPO.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1996:RS0096839

Dokumentnummer

JJR_19960328_OGH0002_0150OS00001_9600000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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