Norm
StPO §252Rechtssatz
Nur ein Verstoß gegen die Verlesungsbeschränkungen und gegen das Umgehungsverbot ist mit Nichtigkeit bedroht, nicht aber im Verstoß gegen § 252 Abs 3 StPO.Nur ein Verstoß gegen die Verlesungsbeschränkungen und gegen das Umgehungsverbot ist mit Nichtigkeit bedroht, nicht aber im Verstoß gegen Paragraph 252, Absatz 3, StPO.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1996:RS0096839Dokumentnummer
JJR_19960328_OGH0002_0150OS00001_9600000_001