RS OGH 1996/3/28 15Os27/96 (15Os28/96), 12Os168/96 (12Os169/96)

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Veröffentlicht am 28.03.1996
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Norm

StGB §222 Abs1

Rechtssatz

Das Tatbestandsmerkmal der "rohen Mißhandlung" besteht in einer Tätlichkeit gegen das Tier, die auf Grund der Intensität und des Ausmaßes der Handlung sowie der dem Tier zugefügten Schmerzen in Verbindung mit dem Fehlen eines vernünftigen und berechtigten Zwecks eine gefühllose Gesinnung des Täters erschließen läßt.

Entscheidungstexte

  • 15 Os 27/96
    Entscheidungstext OGH 28.03.1996 15 Os 27/96
  • 12 Os 168/96
    Entscheidungstext OGH 16.01.1997 12 Os 168/96

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1996:RS0096659

Dokumentnummer

JJR_19960328_OGH0002_0150OS00027_9600000_004
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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