RS OGH 1996/3/28 15Os27/96 (15Os28/96)

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 28.03.1996
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Norm

MRK Art9
StGB §222 Abs1

Rechtssatz

Das rituelle Schächten von Schlachttieren stellt sowohl für die Angehörigen der israelitischen als auch der islamischen Glaubensgemeinschaft einen Akt der Religionsausübung dar, der nicht als unsittlich zu werten ist und der dem Interesse der öffentlichen Ordnung, Gesundheit und Moral oder dem Schutz der Rechte und Freiheiten anderer nicht entgegensteht.

Entscheidungstexte

  • 15 Os 27/96
    Entscheidungstext OGH 28.03.1996 15 Os 27/96

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1996:RS0096657

Dokumentnummer

JJR_19960328_OGH0002_0150OS00027_9600000_002
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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