RS OGH 1996/4/10 13Os10/96

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Veröffentlicht am 10.04.1996
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Norm

StGB §302 Abs1

Rechtssatz

Die wesentlichen Zwecke des Strafvollzuges stellen ein konkretes staatliches Rechtsgut dar, dessen relevante Beeinträchtigung einen Schaden bewirkt. Die Unterbindung des Erwerbes und Besitzes von Suchtgift durch Strafgefangene ist ein wesentliches Ziel des Strafvollzuges.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1996:RS0095284

Dokumentnummer

JJR_19960410_OGH0002_0130OS00010_9600000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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