RS OGH 1996/4/17 7Ob2088/96a, 7Ob248/00x, 7Ob83/21p

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Veröffentlicht am 17.04.1996
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Norm

ABGB §862a
VersVG §10

Rechtssatz

Trotz Unanwendbarkeit des § 10 Abs.1 VersVG auf die Begründung des Versicherungsvertragsverhältnisses trifft den Versicherungsnehmer auch hier die Verpflichtung, seinem Adreßwechsel so wirksam Rechnung zu tragen, daß ihm auch in der Folge Sendungen des Versicherers zugehen können; ein der Post erteilter Nachsendeauftrag ist hiefür ausreichend.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1996:RS0102505

Im RIS seit

15.06.1997

Zuletzt aktualisiert am

04.04.2022
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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