Norm
StGB §19 Abs3Rechtssatz
Die Bemessung der Ersatzfreiheitsstrafe in Monaten statt in Tagen verstößt gegen § 19 Abs 3 StGB und bewirkt Nichtigkeit des Ausspruches über die Ersatzfreiheitsstrafe nach § 281 Abs 1 Z 11 StPO.Die Bemessung der Ersatzfreiheitsstrafe in Monaten statt in Tagen verstößt gegen Paragraph 19, Absatz 3, StGB und bewirkt Nichtigkeit des Ausspruches über die Ersatzfreiheitsstrafe nach Paragraph 281, Absatz eins, Ziffer 11, StPO.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1996:RS0096843Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
27.06.2016