Norm
ABGB §986ff ARechtssatz
Wird nur das Nominalkapital einer wertgesicherten Forderung bezahlt, hat dies die Wirkung einer Teilzahlung. Der zum Zeitpunkt der Bezahlung des Grundkapitals aushaftende Wertsicherungsbetrag erhöht sich bis zu dessen Zahlung entsprechend der Entwicklung des Wertsicherungsmaßstabs weiter.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1996:RS0103631Dokumentnummer
JJR_19960423_OGH0002_0010OB00520_9600000_002