RS OGH 1996/4/23 1Ob520/96

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Veröffentlicht am 23.04.1996
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Norm

ABGB §986ff A
ABGB §1415

Rechtssatz

Wird nur das Nominalkapital einer wertgesicherten Forderung bezahlt, hat dies die Wirkung einer Teilzahlung. Der zum Zeitpunkt der Bezahlung des Grundkapitals aushaftende Wertsicherungsbetrag erhöht sich bis zu dessen Zahlung entsprechend der Entwicklung des Wertsicherungsmaßstabs weiter.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1996:RS0103631

Dokumentnummer

JJR_19960423_OGH0002_0010OB00520_9600000_002
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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