RS OGH 1996/4/24 9ObA2003/96s, 8ObS16/08y

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Veröffentlicht am 24.04.1996
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Norm

ASGG §8 Abs2

Rechtssatz

Bei einem Vorstandsmitglied fehlt es in der Regel an einer Arbeitnehmerähnlichkeit, sodaß kein Anspruch zwischen einem Arbeitgeber und einem Arbeitnehmer vorliegt.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1996:RS0101815

Zuletzt aktualisiert am

24.01.2009
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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