RS OGH 1996/4/24 3Ob136/95

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 24.04.1996
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Norm

EO §144
LBG §5 Abs3
MRG §1 Abs4 Z1
MRG §1 Abs4 Z2
MRG §18
MRG §45

Rechtssatz

Bei Anwendung des Ertragswertverfahrens ist auch zu berücksichtigen, daß nach § 45 Abs 1 MRG in der Fassung des 3. WÄG die gesetzliche Möglichkeit der Forderung von Erhaltungsbeiträgen und Verbesserungsbeiträgen besteht. Handelt es sich um Mietgegenstände, die in § 1 Abs 4 Z 1 oder 2 MRG genannt sind, führt dies zwar zur grundsätzlichen Anwendung des I. Hauptstückes des MRG; bei der Ermittlung des Schätzwertes ist aber dann auch auf die Möglichkeit der Erhöhung des Hauptmietzinses nach den §§ 18 ff MRG Bedacht zu nehmen.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1996:RS0103148

Dokumentnummer

JJR_19960424_OGH0002_0030OB00136_9500000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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