RS OGH 2023/10/24 4Ob2074/96w; 6Ob217/09v; 7Ob128/23h

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Veröffentlicht am 30.04.1996
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Rechtssatz

Zwischen Leasingvertrag und Fruchtgenuss bestehen Übereinstimmungen; dennoch ist Leasing kein echter usus fructus, sondern ein nach Obligationenrecht zu beurteilender Innominatkontrakt, durch den ein Dauerschuldverhältnis eigener Art begründet wird.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1996:RS0098754

Im RIS seit

30.04.1996

Zuletzt aktualisiert am

30.11.2023
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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