RS OGH 1996/5/8 6Ob2040/96k, 6Ob139/05t

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 08.05.1996
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Norm

AußStrG §9 J1
FBG §15 Abs1
FBG §18
FBG §21
HGB §18 Abs2

Rechtssatz

Einem Mitbewerber und Firmenträger, der sich durch die Neueintragung eines Rechtsträgers in das Firmenbuch mit einer gegen das Täuschungsverbot nach § 18 Abs 2 HGB verstoßenden Firma verletzt erachtet, steht in unmittelbarer Verfolgung dieser Interessen der Rekurs gegen den Eintragungsbeschluss nicht offen.

Entscheidungstexte

  • 6 Ob 2040/96k
    Entscheidungstext OGH 08.05.1996 6 Ob 2040/96k
  • 6 Ob 139/05t
    Entscheidungstext OGH 06.10.2005 6 Ob 139/05t
    Beisatz: In Bezug auf die behauptete Täuschungsfähigkeit der neuen Firma hat die Rechtsmittelwerberin demnach im Firmenbuchverfahren keinen Erledigungsanspruch. (T1)

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1996:RS0103105

Dokumentnummer

JJR_19960508_OGH0002_0060OB02040_96K0000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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