RS OGH 1996/5/14 4Ob2112/96h

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Veröffentlicht am 14.05.1996
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Norm

ABGB §358 III
ABGB §1010
ABGB §1313a IIIf

Rechtssatz

Für eine Substitution kommt nur die Übertragung zumindest wesentlicher Teile des Auftrages in Betracht. Die bloße Überreichung eines schon vorbereiteten Grundbuchsgesuches kann nicht als ein wesentlicher Beitrag zur Erfüllung der Aufgaben des beauftragten Treuhänders angesehen werden, zumal hier auch die für die Substitution entscheidende Selbständigkeit des Dritten bei der Auftragsausführung fehlt.

Entscheidungstexte

  • 4 Ob 2112/96h
    Entscheidungstext OGH 14.05.1996 4 Ob 2112/96h
    Veröff: SZ 69/115

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1996:RS0104482

Dokumentnummer

JJR_19960514_OGH0002_0040OB02112_96H0000_002
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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