RS OGH 2025/11/19 7Ob2073/96w; 7Ob2094/96h; 7Ob2351/96b; 7Ob78/02z; 7Ob81/09a; 7Ob149/09a; 7Ob183/11

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Veröffentlicht am 15.05.1996
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Rechtssatz

Dem Versicherungsnehmer stehen beim Nachweis des Versicherungsfalls in der Schadensversicherung wegen der großen Beweisschwierigkeiten Beweiserleichterungen zu. Es genügt daher, wenn er ein Mindestmaß an Tatsachen beweist, die das äußere Erscheinungsbild eines Versicherungsfalls bilden.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1996:RS0102499

Im RIS seit

15.06.1997

Zuletzt aktualisiert am

29.12.2025
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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