RS OGH 1996/5/22 7Ob2135/96p, 9Ob319/99y

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 22.05.1996
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Norm

ABGB §880a B

Rechtssatz

Das Recht auf "präzise, ja nachgerade pedantisch genaue Erfüllung aller Anspruchsvoraussetzungen" gilt auch nur "im Zweifel"; die Gründe für eine gegenteilige Interpretation aus den Umständen des Einzelfalles müssen aber jedenfalls sehr gut abgesichert sein.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1996:RS0102461

Dokumentnummer

JJR_19960522_OGH0002_0070OB02135_96P0000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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