Norm
ABGB §880a BRechtssatz
Das Recht auf "präzise, ja nachgerade pedantisch genaue Erfüllung aller Anspruchsvoraussetzungen" gilt auch nur "im Zweifel"; die Gründe für eine gegenteilige Interpretation aus den Umständen des Einzelfalles müssen aber jedenfalls sehr gut abgesichert sein.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1996:RS0102461Dokumentnummer
JJR_19960522_OGH0002_0070OB02135_96P0000_001