RS OGH 1996/5/29 4Ob2009/96m

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Veröffentlicht am 29.05.1996
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Norm

ABGB §1400 B
BGB §783

Rechtssatz

Das Akkreditiv ist in Deutschland - wie in den meisten Staaten - nicht gesetzlich geregelt. Die rechtliche Ordnung des Dokumentenakkreditivs stützt sich demnach im wesentlichen auf die von der Praxis entwickelten Begriffe und Regeln. Die von der Internationalen Handelskammer erarbeiteten Einheitlichen Richtlinien und Gebräuche für Dokumentenakkreditive (ERA; seit 1.1.1994 ist die Revision 1994 in Kraft; sie ersetzte die Revision 1983) sind selbst in Ländern eingeführt worden, in denen eine besondere gesetzliche Regelung besteht.

Entscheidungstexte

  • 4 Ob 2009/96m
    Entscheidungstext OGH 29.05.1996 4 Ob 2009/96m
    Veröff: SZ 69/128

Schlagworte

*D*

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1996:RS0104492

Dokumentnummer

JJR_19960529_OGH0002_0040OB02009_96M0000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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