RS OGH 1996/5/29 4Ob2009/96m

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 29.05.1996
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Norm

ABGB §1295 IIf7c
ABGB §1400 B
ABGB §1415
BGB §783

Rechtssatz

Sind nach dem Akkreditiv Teillieferungen gestattet, so kann der Verkäufer (Begünstigte) die jeweiligen Teilrechnungen mit den sonst geforderten Dokumenten unter dem Akkreditiv einreichen und die darauf entfallenden (Teilzahlungen) Zahlungen erhalten. Unterläßt er dies und entgeht dadurch dem Käufer (Akkreditivauftraggeber) das vertraglich vereinbarte Skonto, so haftet der Verkäufer dem Käufer für diesen Schaden, weil er nach dem Vertrag verpflichtet war, die Dokumente einzureichen.

Entscheidungstexte

  • 4 Ob 2009/96m
    Entscheidungstext OGH 29.05.1996 4 Ob 2009/96m
    Veröff: SZ 69/128

Schlagworte

*D*

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1996:RS0104504

Dokumentnummer

JJR_19960529_OGH0002_0040OB02009_96M0000_009
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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