Norm
ABGB §1400 BRechtssatz
Solange das Akkreditiv ausnützbar ist, ist die Kaufpreisforderung "gehemmt"; es kann daher zum Beispiel auch nicht mit Forderungen aus anderen Geschäften gegen die Kaufpreisforderung aufgerechnet werden.
Entscheidungstexte
Schlagworte
*D*European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1996:RS0104503Dokumentnummer
JJR_19960529_OGH0002_0040OB02009_96M0000_008