RS OGH 1996/5/30 12Os56/96

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Veröffentlicht am 30.05.1996
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Norm

StGB §9 Abs2
StGB §302 Abs1

Rechtssatz

Es zählt zum Allgemeinwissen, daß die positive Ablegung der Reifeprüfung für den Besuch einer Hochschule oder einer Universität unabdingbare Voraussetzung ist, welche bei der Inskription zum Zwecke des Ausschlusses unberechtigter Personen auch überprüft wird.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1996:RS0101046

Dokumentnummer

JJR_19960530_OGH0002_0120OS00056_9600000_003
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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