RS OGH 1996/5/30 12Os56/96

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 30.05.1996
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Norm

StGB §302 Abs1
StPO §281 Abs1 Z5 B

Rechtssatz

Beim "Kauf eines Maturazeugnisses", ohne tatsächlich zur Prüfung angetreten zu sein und auch nur im geringsten über die zur Ablegung einer Reifeprüfung erforderlichen Kenntnisse zu verfügen, liegt der (zumindest bedingte) Schädigungsvorsatz in bezug auf staatliche Kontrollrechte so klar auf der Hand, daß sich die Tatrichter dabei ohne weitere Erörterungen durchaus auf die dem Angeklagten nach seinem Alter und Bildungsweg attestierte zumindest laienmäßige Einschätzung der mit seinem Verhalten verbundenen spezifischen Rechtsgutverletzung beschränken konnten.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1996:RS0101043

Dokumentnummer

JJR_19960530_OGH0002_0120OS00056_9600000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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