Norm
StGB §302 Abs1Rechtssatz
Beim "Kauf eines Maturazeugnisses", ohne tatsächlich zur Prüfung angetreten zu sein und auch nur im geringsten über die zur Ablegung einer Reifeprüfung erforderlichen Kenntnisse zu verfügen, liegt der (zumindest bedingte) Schädigungsvorsatz in bezug auf staatliche Kontrollrechte so klar auf der Hand, daß sich die Tatrichter dabei ohne weitere Erörterungen durchaus auf die dem Angeklagten nach seinem Alter und Bildungsweg attestierte zumindest laienmäßige Einschätzung der mit seinem Verhalten verbundenen spezifischen Rechtsgutverletzung beschränken konnten.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1996:RS0101043Dokumentnummer
JJR_19960530_OGH0002_0120OS00056_9600000_001