Norm
AHG §1 BaRechtssatz
Auf die Organeigenschaft eines Privaten als Folge und Begleitwirkung seiner Einbindung in die durch den Rechtsträger hoheitlich zu vollziehende Materie hat der Umstand, daß ihm dies auch die Möglichkeit der Verfolgung eigener Interessen eröffnet, keinen Einfluß.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1996:RS0104354Dokumentnummer
JJR_19960604_OGH0002_0010OB00027_9500000_005