RS OGH 2016/10/13 1Ob2038/96d, 1Ob375/97x, 4Ob206/98t, 1Ob270/98g, 8Ob251/02y, 7Ob302/04v, 8Ob11/09i

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Veröffentlicht am 04.06.1996
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Rechtssatz

Diese Prüfung vereinigt in sich die Funktion der Zulässigkeitsprüfung nach § 230 ZPO mit Elementen der Vorprüfung im Rechtsmittelverfahren im Sinne des § 471 ZPO.Diese Prüfung vereinigt in sich die Funktion der Zulässigkeitsprüfung nach Paragraph 230, ZPO mit Elementen der Vorprüfung im Rechtsmittelverfahren im Sinne des Paragraph 471, ZPO.

Entscheidungstexte

Schlagworte

Vorprüfung, schlüssig

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1996:RS0103697

Im RIS seit

15.06.1997

Zuletzt aktualisiert am

20.12.2016
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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