Rechtssatz
Diese Prüfung vereinigt in sich die Funktion der Zulässigkeitsprüfung nach § 230 ZPO mit Elementen der Vorprüfung im Rechtsmittelverfahren im Sinne des § 471 ZPO.Diese Prüfung vereinigt in sich die Funktion der Zulässigkeitsprüfung nach Paragraph 230, ZPO mit Elementen der Vorprüfung im Rechtsmittelverfahren im Sinne des Paragraph 471, ZPO.
Entscheidungstexte
Schlagworte
Vorprüfung, schlüssigEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1996:RS0103697Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
20.12.2016