RS OGH 1996/6/4 1Ob2057/96y

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 04.06.1996
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Norm

MRG §30 Abs2 Z5 C
  1. MRG § 30 heute
  2. MRG § 30 gültig ab 01.01.2002 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 161/2001
  3. MRG § 30 gültig von 01.03.1991 bis 31.12.2001 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 68/1991

Rechtssatz

Trotz grundsätzlicher rechtlicher Gleichwertigkeit der einem Eintrittsberechtigten zum Zeitpunkt des Todes der Mieterin zur Verfügung stehenden Dienstwohnung ist die Annahme seines dringenden Wohnbedürfnisses an der aufgekündigten Wohnung gerechtfertigt, wenn in naher Zukunft der Verlust der Dienstwohnung mit Sicherheit zu erwarten war. Das Risiko einer - geradezu aussichtslosen - Prozeßführung zur Erhaltung der Dienstwohnung ist dem Eintrittsberechtigten in diesem Fall nicht zumutbar.

Entscheidungstexte

  • RS0103817">1 Ob 2057/96y
    Entscheidungstext OGH 04.06.1996 1 Ob 2057/96y

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1996:RS0103817

Zuletzt aktualisiert am

25.09.2008
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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