Norm
ASVG §292 Abs9Rechtssatz
Ein freihändiger Verkauf ohne zwingende Gründe vermag die Voraussetzungen für die Begünstigung des § 149 Abs 8 GSVG nicht zu erfüllen.Ein freihändiger Verkauf ohne zwingende Gründe vermag die Voraussetzungen für die Begünstigung des Paragraph 149, Absatz 8, GSVG nicht zu erfüllen.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1996:RS0102029Im RIS seit
11.06.1996Zuletzt aktualisiert am
24.11.2023