Norm
ARG §9 Abs1Rechtssatz
Für einen in einen Krankenstand fallenden Feiertag ist das Entgelt weiter zu bezahlen, dieser Tag ist jedoch nicht vom Entgeltfortzahlungsanspruch gemäß § 2 Abs 1 EFZG in Abzug zu bringen. (§ 48 ASGG).Für einen in einen Krankenstand fallenden Feiertag ist das Entgelt weiter zu bezahlen, dieser Tag ist jedoch nicht vom Entgeltfortzahlungsanspruch gemäß Paragraph 2, Absatz eins, EFZG in Abzug zu bringen. (Paragraph 48, ASGG).
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1996:RS0101803Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
08.06.2018