RS OGH 1996/6/12 3Ob2101/96h, 8Ob94/97z, 6Ob230/01v, 1Ob10/03g, 8Ob39/16t

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Veröffentlicht am 12.06.1996
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Norm

ABGB §94
ABGB §140 Ac

Rechtssatz

Wird der Unterhalt in natura geleistet, liegt eine Verletzung der Unterhaltspflicht vor, wenn der Wert der dem Unterhaltsberechtigten zugekommenen Unterhaltsleistungen unter jenem Betrag liegt, der ihm nach dem Gesetz als Geldunterhalt gebühren würde, wobei unbedeutende Abweichungen vernachlässigt werden können.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1996:RS0106426

Im RIS seit

15.06.1997

Zuletzt aktualisiert am

16.09.2016
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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