Norm
AnerbenG §1Rechtssatz
Bei der Beurteilung der Leistungsfähigkeit des Landwirtschaftsbetriebes sind alle erzielbaren Einkünfte, also auch die national und supranational gewährten Förderungsmittel dem Ertrag des Betriebes hinzuzurechnen.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1996:RS0105310Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
20.11.2018