Norm
UrhG §85Rechtssatz
Die Kostenfestsetzung gemäß § 25 Abs 6 UWG und § 85 Abs 3 UrhG erfolgt mit Beschluß. Es handelt sich dabei um eine Entscheidung im Kostenpunkt, sodaß der Revisionsrekurs gegen die Entscheidung des Gerichtes zweiter Instanz gemäß § 528 Abs 2 Z 3 ZPO unzulässig ist.Die Kostenfestsetzung gemäß Paragraph 25, Absatz 6, UWG und Paragraph 85, Absatz 3, UrhG erfolgt mit Beschluß. Es handelt sich dabei um eine Entscheidung im Kostenpunkt, sodaß der Revisionsrekurs gegen die Entscheidung des Gerichtes zweiter Instanz gemäß Paragraph 528, Absatz 2, Ziffer 3, ZPO unzulässig ist.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1996:RS0102005Dokumentnummer
JJR_19960625_OGH0002_0040OB02136_96P0000_001