RS OGH 1996/6/25 1Ob55/95

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 25.06.1996
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Norm

ABGB §1293
ABGB §1332

Rechtssatz

Hat jemand aufgrund einer gesicherten Rechtsposition Anspruch auf Zuwendung einer unbelasteten Liegenschaft, muß er aber bei deren Erwerb deren Belastung mit einem Pfandrecht (in casu: für Forderungen gegen Dritte) hinnehmen, so ist der Schaden bereits mit dem Erwerb des rechtswidrigerweise belasteten Vermögensguts eingetreten. Der Schaden ist mit der Differenz des Wertes ohne Belastung und mit der Belastung zu ermitteln.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1996:RS0105576

Dokumentnummer

JJR_19960625_OGH0002_0010OB00055_9500000_005
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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