RS OGH 1996/6/25 4Ob2108/96w

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Veröffentlicht am 25.06.1996
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Norm

UWG §9c
  1. UWG § 9c gültig von 01.04.1992 bis 19.07.2022 aufgehoben durch BGBl. I Nr. 110/2022

Rechtssatz

Verbrieft ein Gutschein, daß jeder Inhaber bei Einkäufen in den auf dem Gutschein bezeichneten Geschäften einen Nachlaß von (beispielsweise) 10 % bekommt, und kann man in diesen Geschäften auch ohne Vorlage des Gutscheins - wenn auch zu den Normalpreisen - einkaufen, so liegt kein Verstoß gegen § 9 c UWG vor.Verbrieft ein Gutschein, daß jeder Inhaber bei Einkäufen in den auf dem Gutschein bezeichneten Geschäften einen Nachlaß von (beispielsweise) 10 % bekommt, und kann man in diesen Geschäften auch ohne Vorlage des Gutscheins - wenn auch zu den Normalpreisen - einkaufen, so liegt kein Verstoß gegen Paragraph 9, c UWG vor.

Entscheidungstexte

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    Entscheidungstext OGH 25.06.1996 4 Ob 2108/96w

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1996:RS0104598

Dokumentnummer

JJR_19960625_OGH0002_0040OB02108_96W0000_003
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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