RS OGH 1996/6/25 1Ob2191/96d

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Veröffentlicht am 25.06.1996
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Norm

AVG §56
AVG §62

Rechtssatz

Jedenfalls bei den von einem monokratischen Organ erlassenen Bescheiden ist nach der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofs der Zustellzeitpunkt und nicht das Datum des Bescheids maßgeblich, sodaß auch die zwischen Unterfertigung eines Bescheids und dessen Zustellung eingetretene Änderung der Rechtslage im allgemeinen zu berücksichtigen ist

Entscheidungstexte

  • 1 Ob 2191/96d
    Entscheidungstext OGH 25.06.1996 1 Ob 2191/96d
    Veröff: SZ 69/147

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1996:RS0105554

Dokumentnummer

JJR_19960625_OGH0002_0010OB02191_96D0000_004
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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