Norm
ABGB §94Rechtssatz
Muß sich der Unterhaltspflichtige infolge starker Gehbehinderung eines Kraftfahrzeuges bedienen, so können die dadurch entstehenden Mehrkosten die Unterhaltsbemessungsgrundlage auch dann verringern, wenn es sich um private Fahrten handelt.
Entscheidungstexte
Schlagworte
AutoEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1996:RS0105086Dokumentnummer
JJR_19960626_OGH0002_0030OB02200_96T0000_003