RS OGH 1996/6/26 3Ob2200/96t, 6Ob145/98m

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Veröffentlicht am 26.06.1996
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Norm

ABGB §94
ABGB §140 Bd

Rechtssatz

Muß sich der Unterhaltspflichtige infolge starker Gehbehinderung eines Kraftfahrzeuges bedienen, so können die dadurch entstehenden Mehrkosten die Unterhaltsbemessungsgrundlage auch dann verringern, wenn es sich um private Fahrten handelt.

Entscheidungstexte

Schlagworte

Auto

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1996:RS0105086

Dokumentnummer

JJR_19960626_OGH0002_0030OB02200_96T0000_003
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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