Norm
ABGB §94Rechtssatz
Nur jene Ausgaben für steuerlich zu berücksichtigende Werbungskosten verringern die Unterhaltsbemessungsgrundlage, die auch ein pflichtbewusster Familienvater unter Berücksichtigung seiner Einkommensverhältnisse und der Bedürfnisse der Unterhaltsberechtigten aufgewendet hätte.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1996:RS0105085Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
17.02.2012