RS OGH 2026/1/12 15Os88/96 (15Os89/96); 15Os194/96; 12Os30/97; 12Os141/97; 15Os72/00; 11Os167/01 (11

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Veröffentlicht am 27.06.1996
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Rechtssatz

Absolut untauglich ist ein Versuch, wenn bei einer ex post-Betrachtung nach der Art des Gegenstandes oder bei einer ex ante-Betrachtung nach der Art der Handlung es geradezu denkunmöglich ist, dass es jemals zur Vollendung der Tat kommt.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1996:RS0102826

Im RIS seit

15.06.1997

Zuletzt aktualisiert am

26.02.2026
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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