Norm
FinStrG §35 Abs1Rechtssatz
Die Bestimmung des dritten Satzes des Art 212 ZK mag allenfalls als Ermächtigung an die Mitgliedstaaten verstanden werden, in ihrem nationalen (Finanz-)Strafrecht vorzusehen, dass die Entstehung einer Zollschuld fingiert wird. Sie kann jedoch nicht so ausgelegt werden, dass sie den Straftatbestand des § 35 Abs 1 FinStrG über den klaren Wortlaut hinaus ausdehnt (vgl 110 der Blg zu den sten.Prot. des NR XX GP, S 47 = Regierungsvorlage eines Suchtmittelgesetzes).
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1996:RS0102340Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
27.01.2014