Norm
FinStrG §35 Abs1Rechtssatz
Bei der Einfuhr von Suchtgift in die Gemeinschaft, das nicht Gegenstand des von den zuständigen Stellen streng überwachten Vertriebes zur Verwendung für medizinische und wissenschaftliche Zwecke ist, entsteht keine Einfuhrumsatzsteuerschuld.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1996:RS0102341Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
27.01.2014