RS OGH 1996/7/3 13Os55/96

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Veröffentlicht am 03.07.1996
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Norm

FinStrG §35 Abs1
Verordnung (EWG) Nr 2913/92 des Rates 392R2913 Zollkodex der EU §212

Rechtssatz

Bei der Einfuhr von Suchtgift in die Gemeinschaft, das nicht Gegenstand des von den zuständigen Stellen streng überwachten Vertriebes zur Verwendung für medizinische und wissenschaftliche Zwecke ist, entsteht keine Einfuhrumsatzsteuerschuld.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1996:RS0102341

Im RIS seit

15.06.1997

Zuletzt aktualisiert am

27.01.2014
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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